der italienische Gesetzgeber hat mit dem Gesetzesdekret Nr. 21/2022 und mit Art. 6 des Gesetzesdekret Nr. 115/2022 die Möglichkeit einer Steuergutschrift für Energiekosten für Unternehmen mit einer Anschlussleistung von über 16,5 kW elektrisch eingeführt, sowie auch für den Gasverbrauch von nicht gasintensiven Unternehmen. Schicken sie die Anfrage zu den notwendigen Daten per PEC an Ihren Energielieferanten.
Nachfolgend geben wir Ihnen diesbezüglich einen Überblick und schicken voraus, dass wir Ihnen für Detailfragen gerne zur Verfügung stehen.
Steuergutschrift Energiekosten (Strom & Gas)
1. Anschlussleistung >16,5 kW elektrisch:
Das Gesetzesdekret sieht für Unternehmen mit Stromzählern, die eine verfügbare Leistung von mindestens 16,5 kW aufweisen und die nicht als energieintensive Betriebe eingestuft sind (mit Verbrauch von mehr als 1 GWh/Jahr), eine Steuergutschrift in Höhe von 15% der Ausgaben für den Kauf der Energiekomponente aus dem zweiten Trimester 2022 vor. Auch für das dritte Trimester wird es die Steuergutschrift geben.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuergutschrift ist, dass der Preis der Energiekomponente auf Grundlage des Durchschnittspreises für das 1. Trimester 2022 und abzüglich etwaiger Steuern und Subventionen um mehr als 30% des entsprechenden Durchschnittspreises für das gleiche Trimester des Jahres 2019 gestiegen ist.
Der Stromlieferant, der Ihr Unternehmen, sowohl im 1. Trimester des Jahres 2019 als auch in den ersten beiden Trimestern des Jahres 2022 belieferte, ist verpflichtet, ihnen auf Ihre Anfrage hin, alle für die Inanspruchnahme der Steuergutschrift notwendigen Daten mitzuteilen.
Laut Regulierungsbehörde für elektrische Energie (ARERA) muss diese Mitteilung des Stromverkäufers entliche Informationen enthalten. (Dazu gerne mehr auf Anfrage).
Sollten Sie einen oder mehrere Stromanschlüsse über 16,5 kW haben, werden Sie dringend ersucht Ihrem Stromlieferanten so schnell wie möglich eine entsprechende Anfrage wie folgt per PEC zukommen zu lassen:
„Im Sinne des Beschlusses der ARERA Nr. 373 vom 29. Juli 2022 werden Sie ersucht unserem Unternehmen
alle erforderlichen Daten zukommen zu lassen, um die Steuergutschrift des Energieverbrauchs in Anspruch
nehmen zu können.“
„Ai sensi della Delibera ARERA n. 373 del 29 luglio 2022, si chiede gentilmente di fornire alla nostra azienda
tutti i dati necessari per richiedere il credito d'imposta sul consumo energetico.“
2. Gasverbrauch für nicht gasintensive Unternehmen:
Insofern Ihr Unternehmen an einer Gasversorgung angeschlossen ist und als nicht gasintensives Unternehmen eingestuft ist, haben Sie die Möglichkeit für den Gasverbrauch im II. und III. Trimester 2022
eine Steuergutschrift in Höhe von 25% in Anspruch zu nehmen. Damit die Steuergutschrift beantragt werden kann, werden Sie ersucht Ihrem Gaslieferanten so schnell wie möglich die untenstehende ANFRAGE (deutsch + italienisch) wie folgt per PEC zukommen zu lassen:
„Im Sinne des Beschlusses der ARERA Nr. 373 vom 29. Juli 2022 werden Sie ersucht unserem nicht gasintensiven Unternehmen alle erforderlichen Daten zukommen zu lassen, um die Steuergutschrift auf
den Gasverbrauchs im Sinne des DL Nr. 50 vom 17.05.2022 (Decreto Aiuti) und DL Nr. 115 vom 9.8.2022 (Decreto Aiuti-bis) in Anspruch zu nehmen zu können.“
"Ai sensi della Delibera ARERA n. 373 del 29 luglio 2022, si chiede gentilmente di fornire alla nostra azienda non gasivora tutti i dati necessari per richiedere il credito d'imposta sul consumo di gas naturale in base al DL nr. 50 del 17.05.2022 (Decreto Aiuti) e DL nr. 115 del 9.8.2022 (Decreto Aiuti-bis)”.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.