Die Rentenbeiträge der Handelsagenten (Enasarco-Beitrag) betragen für das Jahr 2021 unverändert 17,00% (8,50% zu Lasten des Auftraggebers und 8,50% zu Lasten des Agenten). Die aktualisierten Beiträge sind somit bereits bei den Rechnungen für den Monat Jänner 2021 zu berücksichtigen!
Der Beitrag wird auf die Summe der Provisionen berechnet, welche in einem Trimester anreifen, auch wenn sie noch nicht ausbezahlt worden sind (Kompetenzprinzip). Das Enasarco legt einen jährlichen Mindestbetrag und Höchstbetrag von Beiträgen fest, wobei zwischen Mehrfirmenvertreter (Agente plurimandatario) und Einfirmenvertreter (Agente mono mandatario) unterschieden wird:
1. Mehrfirmenvertreter (Tätigkeit für mehrere Auftraggeber): Jährliche maximale Provision 25.682,00€, Jährlicher Mindestbeitrag 431,00€
2. Einfirmenvertreter (Tätigkeit für einen Auftraggeber): Jährliche maximale Provision 38.523,00€, Jährlicher Mindestbeitrag 861,00€
Für Agenten, welche die Tätigkeit in Form einer Kapitalgesellschaft ausüben (z.B. GmbH, AG) beträgt der Enasarco-Beitrag 4% (3% zu Lasten des Auftraggebers und 1% zu Lasten des Agenten, bis zu einem Maximal-Betrag an Provisionen in Höhe von Euro 13 Mio.). ENASARCO stellt einen Leitfaden zur Berechnung des ENASARCO-Beitrages zur Verfügung. Bitte besuchen Sie hierfür die Seite der ENASARCO