Wir informieren über die seit langem erwarteten zusätzlichen Beiträge für das Jahr 2020 (“Corona-Hilfsmaßnahmen“), welche auf staatlicher Seite nun finale Gestalt angenommen haben. Durch das Gesetzesdekret Nr. 41 vom 22.03.2021 wurde dieser sogenannte “contributo a fondo perduto“ für alle Einzelunternehmen, Freiberufler, Gesellschaften und nicht-gewerbliche Körperschaften gewährt bzw. für alle ansässigen Steuerpflichtigen mit Mehrwertsteuer-Position und Umsätzen im Jahr 2019 von maximal 10 Millionen Euro.
Voraussetzung ist dabei ein Umsatzrückgang von mindestens 30% im Geschäftsjahr 2020 im Verhältnis zum Jahr 2019. Ausgenommen sind alle Mehrwertsteuer-Positionen, welche zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Regelung bereits abgemeldet waren bzw. danach eröffnet wurden. MwSt.-Positionen mit Eröffnung der Position zwischen dem 01.01.2019 und dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der
Regelung erhalten den Zuschuss jedenfalls. Als Basisgröße für die Berechnung des Umsatzes wird der durchschnittliche MwSt.-Monatsumsatz, inklusive Verkäufe von etwaigen Anlagegütern definiert.
Die Differenz aus dem Jahresvergleich wird mit folgenden Prozentsätzen multipliziert, je nach Erlös-Klasse des Antragsstellers:
Differenz 2019/2020
Erwirtschafteter Umsatz 2019 in Euro
60%
≤ 100.000
50%
>100.000 und ≤400.000
40%
>400.000 und ≤ 1.000.000
30%
>1.000.000 und ≤ 5.000.000
20%
>5.000.000 und ≤ 10.000.000
Anzumerken ist, dass für natürliche Personen ein Mindestzuschuss von Euro 1.000 und für Gesellschaften von Euro 2.000 gilt. Maximal beträgt der Zuschuss Euro 150.000, ist in jedem Fall steuerfrei und kann auch mittels Zahlungsformular F24 kompensiert werden. Wir werden die Anträge in Ihrem Namen verschicken und uns bei positivem Bescheid unmittelbar bei Ihnen melden.
Ausblick: Unterstützungsmaßnahmen der Autonomen Provinz Südtirol
Die Detailregelungen zu den durch die Landesregierung kommunizierten Verlustbeiträgen und Fixkostenzuschüsse für Einzelunternehmen, Freiberufler und Gesellschaften werden in den nächsten Wochen erwartet. Auch dafür werden wir für Sie die Zugangsvoraussetzungen prüfen, die Anträge vorbereiten und uns bei Anrecht bei Ihnen melden.